Bäderentwicklungsplan verschoben
Die Stadt Stuttgart wird ihren Bäderentwicklungsplan 2030 in der Sommersaison noch nicht umsetzen. Das sind gute Nachrichten für Schwimmerinnen und Schwimmer im Stuttgarter Osten, denn damit bleibt das Leo-Vetter-Bad in diesem Sommer wie gewohnt geöffnet.
Das Konzept der Bäderbetriebe beinhaltet unter anderem verkürzte Badezeiten für die Öffentlichkeit in mehreren Bädern. Davon sollten Vereine und Schulen profitieren und mehr Nutzungszeit bekommen. Begründet wurde dieser Vorschlag auch mit dem Fachkräftemangel in den Bädern.
Das Leo-Vetter-Bad wäre demnach in den Sommermonaten, während der Freibadsaison, komplett für die Öffentlichkeit geschlossen worden. Ausgerechnet „das Leo“, das ja über eine Liegewiese im Freien verfügt – das erschien vielen Nutzern paradox. Zumal zumindest in den Sommerferien das Bad kaum durch Schulen und Vereine genutzt werden dürfte.
Bei der Bezirksbeiratssitzung im Februar haben sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Ratsmitglieder ihrem Prostest gegen dieses Konzept Ausdruck verliehen. Begriffe wie „Riesensauerei“ und „Bäderkahlschlag“ fielen; das Gremium lehnte den „Entwicklungsplan“ einstimmig ab.
Auch in anderen Stadtbezirken regte sich Widerstand. Die Hallenbäder in Plieningen und in Bad Cannstatt sollten dem Plan zufolge sogar gar nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich sein, das Hallenbad Heslach ähnlich, wie das Leo-Vetter-Bad, im Sommer schließen.
Der Bäderausschuss des Gemeinderats, der ursprünglich im März hätte entscheiden sollen, wird nun erst am 4. Juli über das Konzept abstimmen: wegen des erhöhten Beratungsbedarfs, wie es hieß. Nachdem mittlerweile auch Anträge verschiedener Fraktionen zu dem Plan vorliegen, ist eine breite Diskussion zu erwarten. Es gibt allerdings auch Beteiligte, die den Bäderentwicklungsplan begrüßen, wie die Arbeitsgemeinschaft Schwimmsport betreibender Vereine Stuttgarts (AGS).
Übrigens: Die Stadt sucht dringend Aushilfskräfte für die Sommersaison in ihren Bädern. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder Schwimmmeistergehilfin/-gehilfen oder aber ein gültiger Nachweis des DLRG-Rettungsscheines in Silber, nicht älter als zwei Jahre. aia
Im „Leo“ geht der Betrieb vorerst weiter wie gewohnt. Foto: aia