Auf einen langen Sommer folgt ein schöner Herbst. An Schnee denkt da noch niemand, geschweige denn an den Winterdienst. Ratsam ist das trotzdem, denn wer einen Dienstleister beauftragen möchte, sollte nicht zu lange warten. „Im November sind die meisten schon ausgebucht“, sagt Thomas Rudolph vom Service Team Rudolph.
Beim Räumen gilt die Satzung der Stadt Stuttgart, die besagt: Von Montag bis Freitag ist der Gehweg von 7 Uhr in der Frühe zu räumen, am Samstag ab 8 Uhr morgens, am Sonntag ab 9 Uhr – jeweils bis 21 Uhr. Und zwar nach Bedarf, was bedeutet: gegebenenfalls auch noch einmal, wenn es zwischendrin schneit. „Wenn es notwendig ist, kommen wir auch drei Mal zum Winterdienst“, versichert Rudolph.
Das ist beispielsweise für Berufstätige wichtig, die ihrer Räumpflicht ja gar nicht nachkommen können. Manch einer schätzt aber auch einfach, dass er morgens länger liegen bleiben und gemütlich frühstücken an, anstatt zuerst die Schneeschaufel zu schwingen.
Salz darf übrigens nur „zur Gefahrenabwehr“ gestreut werden, also wenn es richtig gefriert oder Eisregen auftritt. Ansonsten setzt das Service Team Rudolph Split ein. Allerdings nur so viel, wie wirklich gebraucht wird. „Wir versuchen das einzugrenzen, damit man die Steinchen nicht in die Wohnung schleppt“, sagt Rudolph und bittet darum, die Gehwege im Winter nicht zu kehren. Denn wenn der Split liegenbleibt, wird weniger davon gebraucht; gleichzeitig bestehe bei neu fallendem Schnee eine „gewisse Grundsicherheit“.
Rudolph schließt beim Winterdienst grundsätzlich Pauschalverträge ab. Den Kunden kann also egal sein, ob es viel oder wenig schneit – sie haben ihren Festpreis und sind auf der sicheren Seite. Wobei sie bei Beauftragung eines Räumdienstes unbedingt auf dessen Haftpflichtversicherung achten sollten, insbesondere auf ausreichen hohe Haftungssummen bei Personen- und Sachschäden. „Das sollte man sich auch zeigen lassen“, unterstreicht Rudolph, denn sonst könnten die Kunden im Schadensfall womöglich selbst auf den Kosten sitzen bleiben. aia